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WEKA (aga) | News | 21.02.2014
Erhöhung des Sachbezuges bei Nutzung eines Firmenwagens für Privatfahrten
Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmenauto auch für Privatfahrten zu benützen, dann kommt es mit 01.03.2014 zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte.
Voller Sachbezug
Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kfz für Privatfahrten zu benützen, dann sind als monatlicher Sachbezug 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz (einschließlich USt und NOVA), max EUR 720,– (ab 01.03.2014; davor EUR 600,–) anzusetzen. Als Privatfahrten gelten auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Familienheimfahrten.
Schon die bloße Möglichkeit ein arbeitgebereigenes Kfz zu nutzen, führt zum Ansatz eines Sachbezuges (UFS 02.04.2012, RV/3266-W/11).
Halber Sachbezug
Wird das firmeneigene Kfz nachweislich (zB durch Führung eines Fahrtenbuches) im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten (einschließlich Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte) nicht mehr als 500 km monatlich benützt, dann sind als monatlicher Sachbezug 0,75 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz (einschließlich USt und NOVA), max EUR 360,– (ab 01.03.2014; davor EUR 600,–) anzusetzen.
Lohn- und Gehaltsverrechnung 2014
![]() | Mehr zum Thema „Privatnutzung des Firmenwagens“ finden Sie im Praxishandbuch „Lohn- und Gehaltsverrechnung 2014". Praxisnahe Antworten auf alle Fragen zur Abrechnung Mit 1.1.2014 sind wesentliche gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die Sie für die Lohn- und Gehaltsverrechnung kennen müssen. Die Änderungen betreffen etwa die Höhe der Auflösungsabgabe bei Kündigung eines Dienstverhältnisses, die neue Pflegekarenz und -teilzeit, die aktuellen Sozialversicherungswerte 2014 oder die neuen Zumutbarkeitsregeln bei der Pendlerpauschale. Alle Antworten auf Fragen zur korrekten Abrechnung von Mitarbeitern finden Sie in diesem Praxishandbuch. |
