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WEKA (bli) | News | 23.08.2012
Frühzeitige Pension verhindern durch Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012
Ziel der Novelle ist es, frühzeitige Pensionen aufgrund von gesundheitlichen Problemen zu minimieren. Welche Maßnahmen sind diesbezüglich geplant?
Hauptziele
In Anlehnung an das Stabilitätspaket 2012 soll eine einheitliche Begutachtungsstelle und einheitliche Standards bezüglich der Begutachtung von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen geschaffen werden.
Weiters soll für Menschen unter 50 Jahren, die unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Entwicklung eine gute Chance auf Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt haben, die Invaliditätspension durch Leistungen des AMS ersetzt werden, mit dem Ziel, diese möglichst schnell in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
Weitere Maßnahmen
Laut Vorblatt zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 sollen unter anderen folgende Maßnahmen gesetzt werden:
- Rehabilitationsplan soll erlassen werden und aufgrund dieses Plans einschlägige Richtlinien erstellt werden (Aufgabe des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger);
- Berichtspflicht soll eingeführt werden betreffend die Entwicklung bzw die Qualität und Wirksamkeit von Rehabilitationsmaßnahmen;
- Rehabilitationsgeld soll für vorübergehend invalide (berufsunfähige) Personen eingeführt werden;
- Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation für Personen, die am 1. Jänner 2014 das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird gestrichen. Diese erhalten ihre Leistung künftig vom Arbeitsmarktservice;
- Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation für Personen, deren Pensionsantrag mangels dauernder Invalidität (Berufsunfähigkeit) abgelehnt wurde, wird geschaffen;
Qualifizierungsmaßnahmen
Außerdem sollen für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen verstärkt Qualifizierungsmaßnahmen (Umschulungs- und Ausbildungsmaßnahmen) eingeführt werden, die auf die jeweilige Person individuell abgestimmt sind. Durch geeignete arbeitsmarktpolitische Intervention sollen diese zumindest soweit integrationsfähig sein, dass sie einer Halbtagsbeschäftigung nachgehen können.
Derzeit ist die Novelle zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 noch ein Entwurf, der sich in Begutachtung befindet. Die Begutachtungsfrist endet mit 7. September 2012.