Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach kündigung lieferte 625 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (944) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (944) anzeigen-
Thema
- (4) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (4)
- (11) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (11)
- (17) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (17)
- (20) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (20)
- (4) Arbeitszeit Arbeitszeit (4)
-
(8)
Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt
(8)
- (1) Mehrarbeit, Überstunden Mehrarbeit, Überstunden (1)
- (1) Sachbezüge Sachbezüge (1)
- (3) Steuerfreie Bezüge Steuerfreie Bezüge (3)
- (1) Abrechnung Sozialversicherung Abrechnung Sozialversicherung (1)
- (1) Abrechnung Sonstige Abzüge Abrechnung Sonstige Abzüge (1)
- (1) Lohn- und Sozialdumping Lohn- und Sozialdumping (1)
- (10) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (10)
- (1) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (1)
- (2) Telearbeit Telearbeit (2)
- (3) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (3)
-
(73)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(73)
- (39) Kündigung Kündigung (39)
- (16) Entlassung Entlassung (16)
- (2) Austritt Austritt (2)
- (6) Einvernehmliche Auflösung Einvernehmliche Auflösung (6)
- (4) Befristetes Arbeitsverhältnis Befristetes Arbeitsverhältnis (4)
- (2) Beendigung in der Probezeit Beendigung in der Probezeit (2)
- (4) Entgeltfragen bei Beendigung Entgeltfragen bei Beendigung (4)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (2) Betriebsübergang bzw -auflösung Betriebsübergang bzw -auflösung (2)
-
(28)
Mustervorlagen
Mustervorlagen
(28)
- (9) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (9)
- (3) Arbeitsverhältnisse Arbeitsverhältnisse (3)
- (1) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (1)
- (3) Abeitsvertragsänderungen Abeitsvertragsänderungen (3)
- (10) Beendigung Beendigung (10)
- (2) Betriebsvereinbarungen Betriebsvereinbarungen (2)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Vorschrift
Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz (HGHAG)
§ 11.
idF BGBl. I Nr. 153/2017 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2018
(1) Wegen einer Dienstverhinderung aus einem der im § 10 bs. 1 bis 5 angeführten Grunde kann der Dienstnehmer rechtswirksam nicht entlassen werden.
(2) Wegen einer Dienstverhinderung aus einem der im § 10 Abs. 6 angeführten Gründe kann der Dienstnehmer rechtswirksam nicht entlassen werden, es sei denn, daß die Dienstverhinderung den Zeitraum von vier Wochen übersteigt.
(3) Wird der Dienstnehmer während einer Dienstverhinderung gekündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig entlassen oder trifft den Dienstgeber ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Dienstnehmers, so bleibt der Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts während der im § 10 angeführten Zeiträume bestehen, wenngleich das Dienstverhältnis früher endet. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bleibt auch bestehen, wenn das Dienstverhältnis während einer Dienstverhinderung oder im Hinblick auf eine Dienstverhinderung einvernehmlich beendet wird.
(BGBl. I Nr. 153/2017)
(4) Die im § 10 angeführten Ansprüche erlöschen mit der Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn es infolge Ablaufens der Zeit, für die es eingegangen wurde, oder infolge einer vor Eintritt der Dienstverhinderung ausgesprochenen Kündigung aufgelöst wird. Das gleiche gilt, wenn das Dienstverhältnis mit dem Dienstnehmer aus dessen Verschulden vorzeitig aufgelöst wird.