Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach kündigung lieferte 625 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (944) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (944) anzeigen-
Thema
- (4) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (4)
- (11) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (11)
- (17) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (17)
- (20) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (20)
- (4) Arbeitszeit Arbeitszeit (4)
-
(8)
Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt
(8)
- (1) Mehrarbeit, Überstunden Mehrarbeit, Überstunden (1)
- (1) Sachbezüge Sachbezüge (1)
- (3) Steuerfreie Bezüge Steuerfreie Bezüge (3)
- (1) Abrechnung Sozialversicherung Abrechnung Sozialversicherung (1)
- (1) Abrechnung Sonstige Abzüge Abrechnung Sonstige Abzüge (1)
- (1) Lohn- und Sozialdumping Lohn- und Sozialdumping (1)
- (10) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (10)
- (1) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (1)
- (2) Telearbeit Telearbeit (2)
- (3) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (3)
-
(73)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(73)
- (39) Kündigung Kündigung (39)
- (16) Entlassung Entlassung (16)
- (2) Austritt Austritt (2)
- (6) Einvernehmliche Auflösung Einvernehmliche Auflösung (6)
- (4) Befristetes Arbeitsverhältnis Befristetes Arbeitsverhältnis (4)
- (2) Beendigung in der Probezeit Beendigung in der Probezeit (2)
- (4) Entgeltfragen bei Beendigung Entgeltfragen bei Beendigung (4)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (2) Betriebsübergang bzw -auflösung Betriebsübergang bzw -auflösung (2)
-
(28)
Mustervorlagen
Mustervorlagen
(28)
- (9) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (9)
- (3) Arbeitsverhältnisse Arbeitsverhältnisse (3)
- (1) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (1)
- (3) Abeitsvertragsänderungen Abeitsvertragsänderungen (3)
- (10) Beendigung Beendigung (10)
- (2) Betriebsvereinbarungen Betriebsvereinbarungen (2)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- älter als 1 Jahr x
Vorschrift
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
§ 6. Einsatz der Arbeitnehmer
idF BGBl. I Nr. 118/2012 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2013
(1) Arbeitgeber haben bei der Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer deren Eignung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen. Dabei ist insbesondere auf Konstitution und Körperkräfte, Alter und Qualifikation Rücksicht zu nehmen.
(2) Arbeitgeber haben durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, daß nur jene Arbeitnehmer Zugang zu Bereichen mit erheblichen oder spezifischen Gefahren haben, die zuvor ausreichende Anweisungen erhalten haben.
(3) Arbeitnehmer, von denen dem Arbeitgeber bekannt ist, dass sie auf Grund ihrer gesundheitlichen Verfassung bei bestimmten Arbeiten einer besonderen Gefahr ausgesetzt wären oder andere Arbeitnehmer gefährden könnten, dürfen mit Arbeiten dieser Art nicht beschäftigt werden. Dies gilt insbesondere für Anfallsleiden, Krämpfe, zeitweilige Bewußtseinstrübungen, Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörvermögens und schwere Depressionszustände.
(BGBl. I Nr. 118/2012)
(4) Arbeitnehmerinnen dürfen mit Arbeiten, die infolge ihrer Art für Frauen eine spezifische Gefahr bewirken können, nicht oder nur unter Bedingungen oder Einschränkungen beschäftigt werden, die geeignet sind, diese besondere Gefahr zu vermeiden.
(5) Bei Beschäftigung von behinderten Arbeitnehmern ist auf deren körperlichen und geistigen Zustand jede mögliche Rücksicht zu nehmen. Das Arbeitsinspektorat hat ihre Beschäftigung mit Arbeiten, die für sie auf Grund ihres körperlichen oder geistigen Zustandes eine Gefahr bewirken können, durch Bescheid zu untersagen oder von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen.