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Entlassung – Verständigung des Betriebsrates
Besteht im Unternehmen ein Betriebsrat, so ist dieser vom Arbeitgeber von jeder Entlassung eines Arbeitnehmers unverzüglich zu verständigen (§ 106 Abs 1 ArbVG).WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 822444 -
Entlassung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates genießen besonderen Entlassungsschutz. Sie können nur dann wirksam entlassen werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253118 -
Anfechtung von Entlassungen
Entlassungen können nur in Unternehmen, in denen ein Betriebsrat oder zumindest Betriebsratspflicht besteht, als unwirksam angefochten werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255873 -
Disziplinarmaßnahmen iSd § 102 ArbVG
Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrates; erst die aufgrund eines solchen Verfahrens ausgesprochene Sanktion ist eine „Disziplinarmaßnahme“ iSd § 102 ArbVG.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 649465 -
Entlassung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildiener unterliegen einem besonderen Entlassungsschutz. Eine Entlassung ist ausschließlich mit gerichtlicher Zustimmung des ASG möglichMaria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243052 -
Entlassung – Unterlassen der Dienstleistung
Muster für eine Verwarnung und ein Entlassungsschreiben wegen wiederholtem Zuspätkommen zum Dienst. In diesem Fall wurde der Entlassungsgrund „beharrliche Pflichtverletzung“ erfüllt.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970331 -
Entlassung – Verstoß gegen das Rauchverbot
Muster eines Entlassungsschreibens: Vorzeitige Entlassung wegen Verstoßes gegen das Rauchverbot in der Nähe leicht entflammbarer Stoffe.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970335 -
Verwarnung
Mit der „schlichten Verwarnung“ kann der Dienstgeber auf ein Fehlverhalten des Dienstnehmers aufmerksam machen. Wurde für ein Verhalten bereits eine Verwarnung ausgesprochen, kann der Dienstnehmer aus demselben Grund nicht mehr entlassen werden.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 654985 -
Entlassung – Nebenbeschäftigung
Musterschreiben für eine sofortige Entlassung, begründet durch die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ohne das Wissen und Einverständnis des Arbeitgebers.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 780552 -
Entlassung – Alkoholmissbrauch
Dieses Muster kann dem Dienstgeber dazu dienen, die Entlassung eines Dienstnehmers wegen Alkoholmissbrauchs rechtssicher durchzuführen.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 763580 -
Entlassung wegen privater Nutzung von Internet und Telefon
Die Privatnutzung von Internet, E-Mail-Zugang und Telefon am Arbeitsplatz ist grundsätzlich nicht verboten. Diese kann durch Betriebsvereinbarung, Vereinbarung im Dienstvertrag oder ausdrückliche Weisung eingeschränkt oder auch ganz verboten werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252887 -
Entlassung wegen Pflichtverletzung, Missachtung von Anweisungen
Verweigert also ein Arbeitnehmer nachhaltig eine Pflicht (etwa, eine bestimmte Arbeit auszuführen), so kann er entlassen werden, auch wenn er sich erstmalig so verhält.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246022 -
Entlassung wegen erheblicher Ehrverletzungen
Begeht ein Arbeitnehmer eine erhebliche Ehrverletzung, so kann das zur Entlassung berechtigen. Näheres dazu in diesem Fachbeitrag.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 249131