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  • Pflege von Angehörigen x
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  • älter als 1 Jahr x
  • Papamonat

    Beabsichtigt der Dienstnehmer eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, hat er spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin seinem Dienstgeber unter Bekanntgabe des Geburtstermins den voraussichtlichen Beginn der Freistellung anzukündigen.
    Elisabeth David - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1046627
  • Papamonat

    An dieser Stelle finden Sie eine nützliche Vorlage für die Vorankündigung über die geplante Inanspruchnahme eines Papamonats.
    WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 1054909
  • Familienhospizkarenz

    Familienhospizkarenz ist die Möglichkeit, sich für Sterbebegleitung oder zur Pflege eines schwerstkranken Kindes vorübergehend karenzieren zu lassen, die Arbeitszeit zu verkürzen oder die Lage der Arbeitszeit zu ändern.
    Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248235
  • Pflegefreistellung (Pflegeurlaub)

    Pflegefreistellung bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung zur Pflege naher Angehöriger, die im gemeinsamen Haushalt leben, bzw zur Betreuung eines erkrankten Kindes.
    Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243141