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Ausbildungskosten und Rückersatz
Bezüglich Ausbildungskosten ist insbesondere relevant, in welchem Ausmaß sie vom Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgefordert werden können.Diana Holzinger - Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987595 -
Konkurrenzklausel
Unter Konkurrenzklausel versteht man eine Vereinbarung, durch die der Dienstnehmer für die Zeit nach der Beendigung des Dienstverhältnisses in seiner Erwerbstätigkeit beschränkt wird.Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 987618 -
Zeiterfassung
Dem Arbeitgeber ist durch das Gesetz die Pflicht zur Aufzeichnung und Kontrolle der Arbeitszeit auferlegt worden. Dabei ist keine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten, außer das ins Auge gefasste Kontrollsystem berührt die Menschenwürde.Petra Laback - Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 897048 -
Sonderzahlungen, sonstige Bezüge
Unter Sonderzahlungen versteht man alle Entgeltbezüge, die der Dienstnehmer regelmäßig in größeren Zeitabständen (viertel-, halbjährlich, jährlich) wiederkehrend oder auch nur einmalig neben seinen laufenden Bezügen erhält.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023121 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Telearbeit
Das Telearbeitsgesetz trat am 01.01.2025 in Kraft und verwendet einheitlich den Begriff „Telearbeit“ anstatt des bisherigen „Homeoffice“.Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807