Ihre Suche nach kündigung lieferte 243 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (944) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (944) anzeigen
  • Alle Themen
  • Alle Kategorien
  • in den letzten 3 Monaten x
Dokument-ID: 132560

Vorschrift

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)

Inhaltsverzeichnis

§ 31. Tätigkeit der Arbeitsgruppen

idF BGBl. I Nr. 65/2004 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2004

(1) Die Arbeitsgruppen sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von den Vertreterinnen und Vertretern des Dienstgebers im Ressort zu unterstützen.

(2) Jede Vertreterin und jeder Vertreter des Dienstgebers im Ressort ist verpflichtet, der Arbeitsgruppe die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.