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Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 460f. Datenübermittlung an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz; Datenverarbeitung
idF BGBl. I Nr. 110/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2024
(1) Die Versicherungsträger und der Dachverband haben dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben anlassbezogen personenbezogene Daten im Sinne des Abs. 2 pseudonymisiert zu übermitteln. Dabei ist die Sozialversicherungsnummer als Pseudonym zu verwenden.
(2) Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes, BGBl. I Nr. 165/1999, insoweit ermächtigt, als diese zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung sind. Die in Frage kommenden Datenarten sind:
- Stammdaten:
- Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum,
- Geschlecht,
- Wohnsitz (Bundesland oder Staat),
- Staatsbürgerschaft;
- Daten über Versicherungsverhältnisse:
- Qualifikation (mit Von und Bis Datum),
- Beitragsgrundlage,
- anspruchsberechtigte Angehörige (Angehörigentyp, Geschlecht, Geburtsdatum),
- Betriebsinformation (Ö-NACE, Versicherungsträger, Bundesland);
- Daten betreffend Rehabilitationsgeld:
- Versicherungsträger,
- medizinische Absprachen,
- Krankheitsgruppe,
- Weitergewährung nach befristeter Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension,
- Höhe des Rehabilitationsgeldes,
- Qualifikation vor Rehabilitationsgeld;
- Daten über Pensionsanwartschaften der Aktiven:
- Versicherungsträger,
- Kontoerstgutschrift samt Berechnungsgrundlagen,
- Gesamtgutschrift;
- Daten über Anträge auf Pensionsversicherungsleistungen:
- Versicherungsträger,
- Pensionsart,
- Erledigungsart,
- Krankheitsgruppe (bei abgelehnten Pensionen der geminderten Arbeitsfähigkeit),
- Art des Antrags,
- Dauer der Erledigung (Datum von Antrag und Erledigung);
- Daten über Versicherungsverläufe für die Pensionsberechnung:
- Versicherungsträger,
- Art der Pensionsleistung,
- Qualifikation/Versicherungszeiten für die gesamte Versicherungskarriere (kalendermäßig),
- jährliche Beitragsgrundlagen,
- Pensionshöhe,
- Frühstarterbonus;
- Leistungsdaten Pensionen:
- Bestandskennzeichen (insbesondere Stand sowie Ab- und Zugänge),
- Versicherungsträger bzw. meldende Stelle,
- Stichtag und Pensionsbeginn,
- Daten zu weggefallenen Pensionsleistungen (insbesondere Abgangsursache und Sterbedatum),
- Daten zu zugegangenen Pensionsleistungen (insbesondere Zugangsursachen, Rechtslage und Berechnungsart),
- Pensionsart bzw. Leistungsart,
- Höhe der Pensionsleistung und dafür maßgebliche Parameter (insbesondere Abschläge, Bonifikation und Hinzurechnung) bzw. Gesamtpensionseinkommen,
- Zulagen und Zuschüsse (insbesondere Ausgleichszulage, Kinderzuschuss, Ausgleichszulagenbonus und Pensionsbonus) und Pflegegeld,
- Versicherungsmonate,
- Anwendung zwischenstaatlicher Abkommen (insbesondere Vertragsstaat),
- Krankheitsgruppe (bei Pensionen der geminderten Arbeitsfähigkeit),
- Lohnsteuer (insbesondere abgeführte Lohnsteuer und Absetzbeträge),
- Krankenversicherungsabzug für ausländische Rente,
- Anwendung der Begünstigungsbestimmung,
- Sozialversicherungsnummer von Verstorbenen (bei Hinterbliebenenleistungen),
- Sozialversicherungsnummer von Ehepartner/innen (bei Ausgleichszulagen),
- Leistungen, die vom Sonderpensionenbegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 46/2014, erfasst sind.
(BGBl. I Nr. 110/2023)
(3) Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Vollziehung der Gesetze, in denen ausdrücklich eine Mitarbeit des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorgesehen ist. Die Datenverarbeitung erfolgt dabei insbesondere zu folgenden Zwecken: Erstellung ministerieller Berichte und Gutachten, Vorbereitung von Ministerialentwürfen und Regierungsvorlagen (inklusive Wirkungsorientierter Folgenabschätzung), Evaluierung von Gesetzesänderungen, Beantwortung parlamentarischer und nicht-parlamentarischer Anfragen, Durchführung ministerieller Öffentlichkeitsarbeit, Erstellung von Budgets, Forschung und Statistik (etwa im Hinblick auf die langfristige Sicherung des Pensionssystems) und Erfüllung EU-rechtlicher und internationaler (Berichts-)Pflichten.