Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach kündigung lieferte 243 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (944) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (944) anzeigen-
Thema
- (1) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (1)
- (4) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (4)
- (2) Arbeitszeit Arbeitszeit (2)
- (2) Arbeitsentgelt Arbeitsentgelt (2)
- (3) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (3)
- (4) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (4)
- (1) Telearbeit Telearbeit (1)
- (1) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (1)
- (2) Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (2)
- (1) Mustervorlagen Mustervorlagen (1)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- in den letzten 3 Monaten x
Vorschrift
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG)
§ 269. Pflichten des Lehrlings
idF BGBl. I Nr. 78/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2021
(1) Der Lehrling hat sich zu bemühen, die für den Lehrberuf erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben. Er hat die ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, die Unfallverhütungsvorschriften genau zu beachten und die ihm anvertrauten Tiere, Geräte und Maschinen sorgsam zu behandeln.
(2) Der Lehrling hat den Unterricht in der Berufsschule und die vorgeschriebenen Fachkurse regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Er hat der bzw. dem Lehrberechtigten das Zeugnis der Berufsschule (des Fachkurses) unmittelbar nach Erhalt und auf Verlangen die Hefte und sonstigen Unterlagen, insbesondere auch die Schularbeiten, vorzulegen.