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Klagslegitimation des Betriebsrates
In Arbeitsrechtssachen nach § 50 Abs 1 ASGG kommt dem Betriebsrat eine Klagslegitimation zu: Er kann auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen klagen, wenn mindestens drei Arbeitnehmer betroffen sind.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 779158 -
Zahl der Betriebsratsmitglieder
Nachstehend finden Sie eine tabellarische Übersicht über die pro Anzahl der AN in den Betriebsrat zu wählenden AN. Verfügt sowohl die Gruppe der Arbeiter als auch jene der Angestellten über mindestens 5 AN, so ist für jede davon ein BR zu wählen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904684 -
Feiertagsentgelt
Arbeitnehmer haben an Feiertagen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden, die frühestens um 0:00 Uhr und spätestens um 6:00 Uhr des Feiertages beginnen muss.Redaktion FORUM - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023408 -
Entlassung – Grundlagen
Entlassung ist die einseitige, vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Entlassung setzt einen Entlassungsgrund voraus.FORUM (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256793 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.FORUM (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte iSd BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.FORUM (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755