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Dokument-ID: 258694
WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag
Zeitguthaben
Zeitausgleich ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht. Die Vereinbarung, dass Zeitguthaben erwirtschaftet werden können und durch Zeitausgleich abzubauen sind, führt daher letztlich nur zu einer anderen Verteilung der Arbeitszeit.