Über 300 Mustervorlagen, Fachinformation zu Arbeitszeit, Kündigung uvm
» Mehr Infos zum Portal Arbeitsrecht
Themen
- Vorvertragliches Stadium
- Kollektives Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsabschluss
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeit
- Arbeitsentgelt
-
Dienstreisen, Reisekosten
- Urlaub, Dienstverhinderung
- Teilzeitbeschäftigung
-
Telearbeit
- Besondere Gruppen von Arbeitnehmern
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
-
Lohn- und Gehaltspfändung
-
Arbeitsgerichtliches Verfahren
-
Betriebsübergang bzw -auflösung
- Mustervorlagen
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
Ihre Suche nach kündigung lieferte 944 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
- (4) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (4)
- (12) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (12)
- (21) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (21)
- (36) Beginn des Arbeitsverhältnisses Beginn des Arbeitsverhältnisses (36)
- (9) Arbeitszeit Arbeitszeit (9)
-
(13)
Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt
(13)
- (1) Entgelt Entgelt (1)
- (3) Mehrarbeit, Überstunden Mehrarbeit, Überstunden (3)
- (1) Ausfallsentgelt Nicht-Leistungszeiten Ausfallsentgelt Nicht-Leistungszeiten (1)
- (2) Sachbezüge Sachbezüge (2)
- (3) Steuerfreie Bezüge Steuerfreie Bezüge (3)
- (1) Abrechnung Sozialversicherung Abrechnung Sozialversicherung (1)
- (1) Abrechnung Sonstige Abzüge Abrechnung Sonstige Abzüge (1)
- (1) Lohn- und Sozialdumping Lohn- und Sozialdumping (1)
- (15) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (15)
- (14) Teilzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung (14)
- (4) Telearbeit Telearbeit (4)
- (4) Besondere Gruppen von Arbeitnehmern Besondere Gruppen von Arbeitnehmern (4)
-
(84)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(84)
- (45) Kündigung Kündigung (45)
- (17) Entlassung Entlassung (17)
- (2) Austritt Austritt (2)
- (6) Einvernehmliche Auflösung Einvernehmliche Auflösung (6)
- (4) Befristetes Arbeitsverhältnis Befristetes Arbeitsverhältnis (4)
- (2) Beendigung in der Probezeit Beendigung in der Probezeit (2)
- (8) Entgeltfragen bei Beendigung Entgeltfragen bei Beendigung (8)
- (1) Arbeitsgerichtliches Verfahren Arbeitsgerichtliches Verfahren (1)
- (2) Betriebsübergang bzw -auflösung Betriebsübergang bzw -auflösung (2)
-
(31)
Mustervorlagen
Mustervorlagen
(31)
- (11) Arbeitsvertragsabschluss Arbeitsvertragsabschluss (11)
- (4) Arbeitsverhältnisse Arbeitsverhältnisse (4)
- (1) Urlaub, Dienstverhinderung Urlaub, Dienstverhinderung (1)
- (3) Abeitsvertragsänderungen Abeitsvertragsänderungen (3)
- (10) Beendigung Beendigung (10)
- (2) Betriebsvereinbarungen Betriebsvereinbarungen (2)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Vorschrift
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
§ 343a. Gesamtvertrag für die Durchführung der Untersuchungen nach den §§ 132a und 132b sowie der sonstigen Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit nach § 132c Abs. 1 Z 1
idF BGBl. I Nr. 100/2018 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2020
(1) Zwischen dem Dachverband und der Österreichischen Ärztekammer ist ein für die Vertragsparteien verbindlicher Gesamtvertrag abzuschließen, der die Durchführung der Untersuchungen nach den §§ 132a und 132b sowie der sonstigen Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit nach § 132c Abs. 1 Z 1 regelt und der die Vergütung der ärztlichen Leistungen vorsieht; dieser Gesamtvertrag bedarf der Zustimmung der beteiligten Träger der Krankenversicherung und der beteiligten Ärztekammern.
(BGBl. I Nr. 100/2018)
(2) Jeder freiberuflich tätige Arzt (jede Gruppenpraxis) hat Anspruch auf Abschluß eines Einzelvertrages im Sinne des Gesamtvertrages nach Abs. 1. Der Krankenversicherungsträger kann nach Maßgabe des § 343 Abs. 1 den Abschluß dieses Einzelvertrages davon abhängig machen, daß der Arzt (die Gruppenpraxis) auch einen Vertrag im Sinne des § 343 abschließt. Lehnt der Arzt (die Gruppenpraxis) einen solchen Vertragsabschluß ab, so erlischt sein Anspruch. Der Anspruch erlischt ferner, wenn der Einzelvertrag oder ein nach § 343 abgeschlossener Einzelvertrag wirksam gekündigt wurde, gemäß § 343 Abs. 2 ohne Kündigung erloschen oder gemäß § 343 Abs. 3 aufgelöst worden ist.
(3) Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 338 bis 351 sinngemäß, soweit in den Abs. 1 und 2 nichts anderes bestimmt ist.