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Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung
Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Höhe des Entgelts aus einem Beschäftigungsverhältnis einen jährlich neu definierten Grenzbetrag nicht übersteigt.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1237941 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Teilzeitarbeit – Lohnsteuer, Sozialversicherung
Wie Teilzeitarbeit sozialversicherungsrechtlich und lohnsteuerrechtlich zu handhaben ist, auch hinsichtlich der Meldung bei der Gebietskrankenkasse, erfahren Sie hier.Gerda Schönsgibl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896531