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Pfändungen bei Dienstvertragsende
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstgeber dazu verpflichtet allen gerichtlichen Exekutionsgläubigern dieses Ereignis innerhalb der ersten Woche des übernächsten Kalendermonats zu verständigen.WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252656 -
Unpfändbare Bezüge
Unter die unpfändbaren Forderungen fallen zB Aufwandsentschädigungen, Pflegegeld, Beihilfen des AMS, Mietzinsbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Karenzurlaubsgeld oder die Schulfahrtsbeihilfe.WEKA (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242582