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Gleitzeiteinzelvereinbarung – ohne Betriebsrat
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Anbei finden Sie eine Vorlage für eine solche Vereinbarung.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488390 -
Gleitzeitbetriebsvereinbarung
Ist im Betrieb ein Betriebsrat eingerichtet, so bedarf es zur Einführung eines Gleitzeitmodells einer Betriebsvereinbarung. Anbei finden Sie ein Muster einer solchen Vereinbarung mit zahlreichen praxisrelevanten Sonderregeln.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 896863 -
Formvorschriften
Gleitzeit ist zu vereinbaren. Je nachdem, ob im Betrieb ein Betriebsrat errichtet ist, geschieht dies durch Betriebsvereinbarung oder durch schriftliche Einzelvereinbarung.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896189 -
Ruhepausen
Hier finden Sie einen Fachbeitrag zur Begriffsdefinition, Möglichkeiten der Verkürzung und besondere Arten der Ruhepause.Barbara Reichl-Bischoff - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896216 -
Rufbereitschaft
Rufbereitschaft für sich zählt nicht zur Arbeitszeit, sie muss jedoch ausdrücklich mit dem einzelnen Arbeitnehmer vereinbart werden. Weiters bestehen Restriktionen für das Ausmaß der Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896209