Neu
Dokument-ID: 1172438
6.1.6 Aufteilung Liegenschaft mit (gemischter) Unternehmensnutzung
§ 82 Abs 1 Z 3 EheG scheidet alle einem Unternehmen gewidmeten Sachen von der Aufteilung aus. Dazu gehören auch im Miteigentum der ehemaligen Ehegatten stehende Liegenschaften (3 Ob 292/04v mwN).