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Dokument-ID: 1015680
5.3.1 Scheidungsvergleich – Baustein Obsorge
Baustein gemeinsame Obsorge
Die Ehegatten vereinbaren hinsichtlich der gemeinsamen minderjährigen Tochter …, geboren am …, sowie des gemeinsamen minderjährigen Sohnes …, geboren am …, dass mit der Obsorge, das ist das Recht und die Pflicht, die beiden minderjährigen Kinder zu pflegen und zu erziehen, ihr Vermögen zu verwalten und sie zu vertreten, nach der Ehescheidung die Ehegatten weiterhin gemeinsam betraut sind.