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Dokument-ID: 1203065
3.14.1 Checkliste EU-Unterhaltsverordnung
Die Vorschriften der EU-Unterhaltsverordnung (EuUVO) sind zwischen Österreich und den übrigen Mitgliedstaaten der EU (mit Ausnahmen in Bezug auf Dänemark) anzuwenden. Für Dänemark gelten die Regeln über Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung, nicht aber über die internationale Zusammenarbeit.