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Redaktion FORUM Media | Muster | Checkliste

1.1 Praxis-Check: Fällt das Projekt unter das BTVG?

Prüffrage

Bedeutung

Wird ein Recht an einem Gebäude, einer Wohnung oder einem Geschäftsraum erworben?

Erfasst sind insbesondere Eigentum, Wohnungseigentum, Baurecht, Bestandrecht, sonstige Nutzungsrechte und Leasingmodelle.

Ist das Objekt noch zu errichten oder durchgreifend zu erneuern?

Das BTVG erfasst nicht nur Neubauten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch umfassende Sanierungs- und Revitalisierungsprojekte.

Leistet der Erwerber vor Fertigstellung Zahlungen?

Entscheidend ist, ob Zahlungen von mehr als EUR 150,– je m² Nutzfläche an den Bauträger oder einen Dritten zu leisten sind.

Besteht eine wirtschaftliche Einheit mehrerer Verträge?

Getrennte Kauf-, Bau-, Ausstattungs- oder Sonderwunschverträge können gemeinsam einen Bauträgervertrag bilden.

Werden Sonder- oder Zusatzleistungen vom Bauträger angeboten oder vorgegeben?

Solche Leistungen können für Preis, Fälligkeit und Sicherung in die BTVG-Prüfung einzubeziehen sein.

Welche Rechtsposition soll der Erwerber erhalten?

Die gewünschte Rechtsstellung bestimmt insbesondere das geeignete Sicherungsmodell.

Ist der Erwerber Verbraucher?

Das BTVG ist gegenüber Verbrauchern grundsätzlich zwingend; abweichende Regelungen zu deren Nachteil sind unzulässig.

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