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Dokument-ID: 1275640
7.7.1 Sicherung des Anspruchs auf Abberufung des Geschäftsführers aus wichtigem Grund
Gem § 16 Abs 2 letzter Satz GmbHG kann das Firmenbuchgericht dem Geschäftsführer zur Sicherung des Anspruchs auf Abberufung aus wichtigem Grund die weitere Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft durch einstweilige Verfügung untersagen, wenn ein der Gesellschaft drohender unwiederbringlicher Nachteil glaubhaft gemacht wird.