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Dokument-ID: 1275627
7.5.12 Prüfungsumfang des Gerichts und Entscheidung
Antragsabweisung nur bei offenkundiger Nichterreichbarkeit des Sicherungszwecks
Ob die begehrte Anspruchssicherung auch tatsächlich erreicht werden kann, ist vor der Erlassung der einstweiligen Verfügung nicht durch besondere Nachforschungen zu prüfen. Der Antrag ist nur abzuweisen, wenn den angestrebten Sicherungsmaßnahmen die Eignung zur Erreichung des Sicherungszwecks offenkundig fehlen. • [Fußnote: Zechner EV 108.]