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Dokument-ID: 1275652
12.22 Zur Gläubigeranfechtung bei einer Einbringung in eine Tochtergesellschaft
Die Einbringung eines Teilbetriebs in eine Gesellschaft, an der die Einbringende unmittelbar oder mittelbar allein beteiligt ist, erfüllt den Tatbestand des § 29 Z 1 IO (unentgeltliche Verfügung) jedenfalls dann nicht, wenn die übernehmende Gesellschaft nicht überschuldet ist. Ob eine solche Einbringung nach § 28 Z 1 IO anfechtbar ist, hängt vom Bestehen der Benachteiligungsabsicht ab.