Kürzlich aktualisiert

  • Feiertagsentgelt

    Arbeitnehmer:innen haben an Feiertagen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden, die frühestens um 0 Uhr und spätestens um 6 Uhr des Feiertages beginnen muss.
    Redaktion WEKA - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023408
  • Wiedereingliederungsteilzeit

    Die Wiedereingliederungsteilzeit dient der Erleichterung der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach länger andauernder Krankheit.
    WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 872159
  • Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

    Für die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit muss der Dienstnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
    WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 585408
  • Lohn- und Gehaltserhöhungen bei Altersteilzeitvereinbarung

    Kollektivvertragserhöhungen werden durch eine Erhöhung des Auszahlungsbetrages um den Tariflohnindex abgegolten.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 308688
  • Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit

    Um eine Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen verschiedene Kriterien nachgewiesen werden, etwa die Reduktion der Arbeitszeit, Mindestalter des Dienstnehmers oder 15 Jahre Vollversicherung in den letzten 25 Jahren.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250436
  • Vorliegen einer Altersteilzeitvereinbarung

    Als „Altersteilzeit“ bezeichnet man die Reduktion der Arbeitszeit älterer Dienstnehmer für eine gewisse Zeit. Die Arbeitszeit kann um 40 % bis 60 % verringert werden, bei 70 % bis 80 % des bisherigen Einkommens.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255433
  • Freier Dienstvertrag und Arbeitsrecht

    Dieser Fachbeitrag informiert umfassend über die arbeitsrechtliche Stellung von freien Dienstnehmern. Behandelt werden unter anderem die Themen Kündigungen, Karenz und Kettenarbeitsverträge.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251177
  • Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung

    Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn die Höhe des Entgelts aus einem Beschäftigungsverhältnis einen jährlich neu definierten Grenzbetrag nicht übersteigt.
    WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 245356
  • Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)

    Vorschrift | StF: BGBl. Nr. 459/1993 | idF: BGBl. I Nr. 111/2025 | Dokument-ID: 208354
  • Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG)

    Vorschrift | StF: BGBl. Nr. 609/1977 | idF: BGBl. I Nr. 118/2025 | Dokument-ID: 181288

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