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Dokument-ID: 1001165
Besteuerung im Rahmen der Umwandlung
Bei der Umwandlung einer GmbH in eine Offene Gesellschaft durch eine errichtende Umwandlung kommen die Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes (UmgrStG) zur Anwendung, dessen Bestimmungen Begünstigungen in der Besteuerung der umgewandelten offenen Gesellschaft vorsehen.