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Dokument-ID: 790487
Informationspflichten eines Emittenten nach § 4 Alternativfinanzierungsgesetz
Im Hinblick auf den Emittenten:
- Rechtsform, Firma, Sitz
- Angaben zur Kapitalstruktur, gegliedert nach Stimmrecht, Dauer und Rangfolge im Insolvenzfall
- Angabe der Organwalter (beispielsweise Geschäftsführer)
- Angabe der Eigentümer sowie Angabe aller mit wenigstens 25 % beteiligten wirtschaftlichen Eigentümer, im Fall von juristischen Personen mit Firmenbuchauszug;
- Unternehmensgegenstand
- Beschreibung des geplanten Produkts oder der geplanten Dienstleistung
- Aktueller Jahresabschluss oder Eröffnungsbilanz