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Dokument-ID: 764028
Kündigung von Dienstverträgen (auch eines Dienstvertrags des Kommanditisten Friedrich Fleissig)
- Beachtung von vereinbarten Kündigungsterminen und -fristen.
- Achtung: Bei langjährigen Dienstverträgen können gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfristen und -termine den vereinbarten Fristen und Terminen vorgehen.
- Berechnung der den Dienstnehmern zustehenden Beendigungsansprüche (Abfertigung, Urlaubsersatzleistung) und Auszahlung der Dienstnehmer.