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Dokument-ID: 746461
Zur Aktiengesellschaft
Unter einer Aktiengesellschaft (AG) versteht man eine
- Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person),
- deren Grundkapital in Aktien (Anteile) zerlegt ist,
- an der die Gesellschafter mit Einlagen auf das Grundkapital (das heißt, durch von ihnen erworbene Aktien) beteiligt sind und
- deren Gesellschafter nicht persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften (Ausschluss des Haftungsdurchgriffs) (vgl § 1 AktG).