Neu
Dokument-ID: 1001170
Dokumente – Firmenbuch (allgemein)
- Gesellschaftsvertrag ist für Eintragung in das Firmenbuch nur bei der GmbH erforderlich, nicht aber bei der offenen Gesellschaft
- Der Gesellschaftsvertrag der offenen Gesellschaft wird aber zweckmäßiger Weise dem Protokoll über die Generalversammlung, in der die Umwandlung beschlossen worden ist, angeschlossen und damit dem Firmenbuch vorgelegt
- Firmenbuchanmeldung mit beglaubigter Unterschrift aller Gesellschafter und des Geschäftsführers der umgewandelten GmbH mit beglaubigter Unterschrift des/der Geschäftsführer/s
- Musterzeichnung(en) des/der vertretungsbefugten Gesellschafter mit (je) beglaubigter Unterschrift
- Namenszeichnung(en) des/der Prokuristen mit (je) beglaubigter Unterschrift
- Allenfalls: Gutachten der Wirtschaftskammer über den Firmenwortlaut (nicht notwendig, aber empfehlenswert, wenn dieser in irgendeiner Weise strittig sein kann)