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Dokument-ID: 1001179
Sonstiges
- Umgestaltung der Homepage (Beachtung der Informationsvorschriften des § 5 E-Commerce-Gesetz, BGBl I Nr 152/2001). Demnach hat der Dienstanbieter den Nutzern ständig zumindest folgende Information leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:
- Seinen Namen oder seine Firma
- Die geographische Anschrift, unter der er niedergelassen ist
- Angaben, aufgrund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postanschrift
- Die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht
- Soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde
- Bei einem Dienstanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist, sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen
- Seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Daher hat die Abenteuer-Camping Reisebüro OG jedenfalls das Impressum auf der Homepage richtig zu stellen
- Umgestaltung des Geschäftspapiers (Geschäftsbriefe, Bestellscheine)
- Notwendige Angaben gem § 14 UGB: Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht