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Dokument-ID: 823515
Share-Deal und Grunderwerbsteuerpflicht bis zum 31.12.2015
Hier ist zunächst an die dem Erwerber zu unterstellende Absicht zu erinnern:
- Der Erwerber will auf steuerschonendem Wege die Kontrolle über das von ihm ins Auge gefasste Grundstück erlangen.
- Bei dieser Zielvorstellung des Erwerbers setzt der am Schutz und Erhalt der staatlichen Einnahmen interessierte Gesetzgeber an und versucht, mit der Steuervermeidung notwendig den Ausschluss des Erwerbes von der vollen Kontrolle über die Gesellschaft (und damit das Grundstück) zu verbinden.