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Dokument-ID: 1046954
Gesellschafteranteilskaufvertrag bei einer Personengesellschaft (Share Deal – Allgemein)
Anders als bei Kapitalgesellschaften bedarf die Abtretung eines Gesellschafteranteils bei einer Personengesellschaft grundsätzlich immer der Zustimmung aller verbleibenden Gesellschafter, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag regelt anderes (Bbei Kapitalgesellschaften gilt genau Umgekehrtes: die Zustimmung der verbleibenden Gesellschafter ist nicht erforderlich, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag regelt etwas anderes).