© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 899190

Georg Streit - Dorian Schmelz - Vesna Radukić | Muster | Checkliste

Markenregistrierung

Vorbemerkung: Wie bereits ausgeführt, kommt einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts keine eigene Rechtspersönlichkeit zu. Die GesbR kann daher auch nicht Inhaberin einer Marke sein. Als Markeninhaber kommen aber die Gesellschafter in Betracht. Die Markeninhaberschaft mehrerer natürlicher Personen ist möglich. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Markeninhabern sind vereinbar. Auf der Registrierungsurkunde und im Markenregister werden dann mehrere Personen als Inhaber geführt. Es empfiehlt sich, einen Vertreter zu bestellen, da in der Praxis Zustellungen des Patentamts (etwa die Mitteilung über das Einlangen eines Löschungsantrags, der Zahlschein über die Verlängerungsgebühr etc) nur an den in der Urkunde und im Register an erster Stelle geführten Markeninhaber erfolgen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Personengesellschaften in Fallbeispielen in unserem Shop! Zum Shop