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Sascha Jung - Randolph Schwab - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Grundlagen

Allgemeines zum Domainkauf

Das Bestehen einer Domain bedeutet nicht automatisch, dass der Domaininhaber zur Führung der Domain auch berechtigt ist bzw er mit dieser Domain nicht in geschützte Kennzeichenrechte Dritter eingreift. Domainkäufer sollten somit, auch wenn Domains bereits registriert sind und lediglich „übernommen“ bzw gekauft werden sollen, jedenfalls vor dem Kauf die Bestandteile der Domain auf etwaige Eingriffe (Nutzung bzw Ausnutzung bestehender Markennamen, Namen von Unternehmen oder bekannter Persönlichkeiten; Typosquatting) hin überprüfen. Liegt eine Zustimmung zur Nutzung der Domain durch den Kennzeichenrechteinhaber vor, so geht dieses Recht zur Nutzung der Kennzeichenrechte nicht automatisch mit dem Verkauf der Domain auf den Domainkäufer über. Maßgeblich für die Übertragung dieses Rechts ist, ob die jeweilige Vereinbarung zwischen Domaininhaber und Kennzeichenrechteinhaber, das Recht mitumfasst etwaige Sublizenzen durch den Domaininhaber gegenüber einen etwaigen Domainkäufer einzuräumen oder andere Eintrittsmöglichkeiten für etwaige Domainkäufer, in die durch den Kennzeichenrechteinhaber eingeräumten Rechte des Domaininhabers vorsieht.

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