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Wolfgang Steinberger - Eva-Maria Hintringer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Grundlagen

Definition

Leasing ist eine gesetzlich nicht geregelte Vertragsform über die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern, wobei deren Auswahl und Spezifikation in der Regel durch den Nutzer erfolgt. Beim Wirtschaftsgut kann es sich um bewegliche Sachen (Mobilienleasing), insbesondere das Kraftfahrzeugleasing, oder um unbewegliche Sachen handeln wie zB Grundstücke, Gebäude oder Industrieanlagen (Immobilienleasing). Im Gegensatz zum Mietvertrag wird das Investitionsrisiko sowie die Sach- und Preisgefahr überwiegend auf den Leasingnehmer übertragen. Gelegentlich werden vom Leasinggeber auch noch über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende, damit wirtschaftlich zusammenhängende Dienstleistungen erbracht.

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