7.1.1 Vertragsabschlüsse im Fernabsatz
Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz
Im Rahmen des Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (VRUG) wurde das Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG) geschaffen. Es trat grundsätzlich mit 13. Juni 2014 in Kraft. Durch das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 wird das FAGG neuerlich wesentlich geändert. Ein Teil der Änderungen tritt mit 27. September 2026 in Kraft und ist auf Verträge anzuwenden, die nach dem 26. September 2026 geschlossen werden. Weitere Änderungen treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft und gelten für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden.