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Dokument-ID: 1284957
2.2.7 Strafjustiz, Ermittlungsverfahren
Schutzzweck strafprozessualer Normen
Die Strafprozessordnung dient primär der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs. Ob eine bestimmte Strafverfahrensnorm zugleich Individualinteressen schützt, ist jeweils anhand ihres konkreten Zwecks zu prüfen. Vorteile für Geschädigte oder Dritte können bloße Reflexwirkungen sein und begründen dann keinen Amtshaftungsanspruch.