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Dokument-ID: 1021996
WEKA (bli) | News | 03.04.2019
Persönlicher Feiertag – die wichtigsten Fakten auf einen Blick
In diesem Download-Beitrag erfahren Sie, was bei der Inanspruchnahme des persönlichen Feiertags beachtet werden muss. Dürfen sich alle Arbeitnehmer am Karfreitag freinehmen? Besteht ein Ablehnungsrecht des Arbeitgebers?
Am 21. März wurde nun die vielumstrittene Neuregelung für den Karfreitag bzw den persönlichen Feiertag in BGBl I Nr 22/2019 kundgemacht und ist ab sofort gültig. Sie gilt für alle Arbeitnehmer, ganz unabhängig von deren Religionszughörigkeit.
Beim persönlichen Feiertag handelt es sich um einen einseitiger Urlaubsantritt. Bedeutet das nun, dass der Arbeitgeber den Urlaubsantrag nicht ablehnen darf? Lesen Sie mir dazu im kostenlosen Download-Beitrag.