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Entlassung – Grundlagen
Entlassung ist die einseitige, vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Entlassung setzt einen Entlassungsgrund voraus.WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256793 -
Zeiterfassung
Dem Arbeitgeber ist durch das Gesetz die Pflicht zur Aufzeichnung und Kontrolle der Arbeitszeit auferlegt worden. Dabei ist keine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten, außer das ins Auge gefasste Kontrollsystem berührt die Menschenwürde.Petra Laback - Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 897048 -
Überstundenzuschläge
Der Begriff der Überstunde ist in § 6 AZG definiert. Welche Voraussetzungen gelten für die Abgeltung von Überstunden?Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1147412 -
Abgeltung von Überstunden
Unabhängig davon, ob die Erbringung der Überstunden zulässig war, sind diese vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Anspruch auf die Vergütung kann privatautonom nicht abbedungen werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896172 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte iSd BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Kündigung von Angestellten und Arbeitern
§ 20 AngG regelt die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte, bei Kündigung sowohl durch Arbeitgeber:innen, als auch durch Arbeitnehmer.:innen Ob die Norm anzuwenden ist, hängt von der tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit ab.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241212 -
Telearbeit
Das Telearbeitsgesetz trat am 01.01.2025 in Kraft und verwendet einheitlich den Begriff „Telearbeit“ anstatt des bisherigen „Homeoffice“.Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807 -
Urlaubsanspruch und Ausmaß
Für den Beginn des Arbeitsjahres bzw Urlaubsjahres ist grundsätzlich der Tag des Eintrittes des Arbeitnehmers maßgeblich. Während dieses Urlaubsjahres gebührt dem Arbeitnehmer der Jahresurlaubsanspruch.Angelika Groicher - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252942