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Entlassung – Grundlagen
Entlassung ist die einseitige, vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Entlassung setzt einen Entlassungsgrund voraus.WEKA (red) - Nicole Landsmann | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256793 -
Entlassung – Genesungswidriges Verhalten während eines Krankenstandes
Der Entlassungstatbestand wird durch den Verstoß gegen die sich aus dem Arbeitsvertrag ergebende Verpflichtung erfüllt, sich im Krankheitsfall so zu verhalten, dass die Arbeitsfähigkeit rasch wieder hergestellt wird.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 793089 -
Kündigungsentschädigung
Zur Berechnung der Ansprüche des Arbeitnehmers ist in einem ersten Schritt zu prüfen, wie lange das Dienstverhältnis bei ordnungsgemäßer Beendigung weiterbestanden hätte.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128069 -
Urlaubsersatzleistung
Gem § 10 Urlaubsgesetz gebührt einem Arbeitnehmer eine Urlaubsersatzleistung, wenn es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Verbrauch des Urlaubs gekommen ist.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128071 -
Sozialplan
Hier findet sich ein Muster für einen Sozialplan gemäß Bestimmungen der §§ 97 und 109 ArbVG zur Milderung der wirtschaftlichen Nachteile und sozialen Härten, die Arbeitnehmer:innen durch die geplante Einstellung des Geschäftsbetriebes erleiden.WEKA (red) - Sophie Rendl | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1095929 -
Vergleichszahlungen
Wenn strittige oder zweifelhafte Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich abgeklärt werden, handelt es sich um Vergleiche. Vergleiche sind bei einem aufrechten Arbeitsverhältnis und auch nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses möglich.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023153 -
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte iSd BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Kündigung von Angestellten und Arbeitern
§ 20 AngG regelt die Kündigungsfristen und -termine für Angestellte, bei Kündigung sowohl durch Arbeitgeber:innen, als auch durch Arbeitnehmer.:innen Ob die Norm anzuwenden ist, hängt von der tatsächlich geleisteten monatlichen Arbeitszeit ab.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241212