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- (4) Vorvertragliches Stadium Vorvertragliches Stadium (4)
- (22) Kollektives Arbeitsrecht Kollektives Arbeitsrecht (22)
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Arbeitszeitrechtliche Rahmenbedingungen
Eine Gleitzeitvereinbarung ermöglicht eine Ausweitung der Grenzen der Normalarbeitszeit. In diesem Fachbeitrag erfahren Sie Näheres.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896193 -
Zeitausgleich
Ein vereinbarter Zeitausgleich darf gem § 3 Abs 2 ArbVG nicht zu einer Verschlechterung der Position des Arbeitnehmers gegenüber Kollektivvertrag und Gesetz führen.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896419 -
Lohnsteuerliche Besonderheiten bei Altersteilzeitbeschäftigung
Die Nutzung eines früher zur Verfügung gestellten Firmenautos in der Altersteilzeit muss in der Altersteilzeitvereinbarung geregelt werden. Denkbar ist, dass das Firmenauto in der Freizeit nicht mehr zur Verfügung steht.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281567 -
Abgeltung von Überstunden
Unabhängig davon, ob die Erbringung der Überstunden zulässig war, sind diese vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Anspruch auf die Vergütung kann privatautonom nicht abbedungen werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896172 -
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit
Um eine Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen verschiedene Kriterien nachgewiesen werden, etwa die Reduktion der Arbeitszeit, Mindestalter des Dienstnehmers oder 15 Jahre Vollversicherung in den letzten 25 Jahren.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250436 -
Wechsel von Voll- auf Teilzeit bzw umgekehrt
Bei einem tatsächlichen Wechsel des Arbeitszeitausmaßes eines Arbeitnehmers ändern sich auch dessen Ansprüche (Entgeltfortzahlung, Überstunden etc).Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 261033 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Altersteilzeitbeschäftigung
Arbeitsrechtlich sind einige Besonderheiten bei Altersteilzeitvereinbarungen zu beachten. So wird zB bei kontinuierlicher Altersteilzeit der Urlaub so berechnet wie im Fall des Wechsels von einer Voll- zu einer Teilzeitbeschäftigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277107 -
Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung ist rechtlich keine eigenständige Form eines Dienstverhältnisses. Die Rechtsvorschriften für echte Dienstverhältnisse sind gleichermaßen auf Vollzeit- wie auf Teilzeitbeschäftigung anzuwenden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256035 -
Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784