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Kündigung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247609 -
Kündigungsanfechtung – Sozialvergleich
Ein Beitrag zur Kündigungsanfechtung im speziellen den Sozialvergleich betreffend. Weder das Gericht noch ein allfälliger Sachverständiger können der gekündigten Person die Erstattung dieses Vorbringens abnehmen.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241731 -
Kündigung bei Betriebsübergang
Geht ein Unternehmen, Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen anderen Inhaber/in über, so tritt dieser Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244107 -
Motivkündigung
Ist eine Kündigung, die vom Arbeitsgeber aus einem vom Gesetzgeber verpönten Motiv ausgesprochen wird. Damit kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer angefochten werden.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250920 -
Kündigung – Grundlagen
Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte in § 20 AngG sowie für Arbeiter in § 77 GewO 1859.Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246576