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Ihre Suche nach kündigung mütter lieferte 51 Ergebnisse.
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Anfechtung von Kündigungen
Das nachfolgende Schriftsatzmuster behandelt eine Anfechtung einer Kündigung, wie es in der Praxis sehr häufig geschieht.Magdalena Ferner | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1183854 -
Kündigung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247609 -
Kündigung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter und unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Kündigungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - Gerald Gries | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242777 -
Kündigung – Stellungnahme des Betriebsrates
Dieses Muster dient als Vorlage eines Schreibens des Betriebsrates bezugnehmend auf eine beabsichtigte Kündigung eines Dienstnehmers.Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 970373 -
Entlassung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Entlassungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts entlassen werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248063 -
Kündigung während der Karenz?
Sowohl Mütter als auch Väter genießen während der Karenz einen besonderen Kündigungsschutz. In bestimmten Fällen ist eine Kündigung dennoch gesetzlich erlaubt.WEKA (bli) | News | 02.12.2011 | Dokument-ID: 330870 -
COVID-19: (Wann) dürfen arbeitsrechtliche Konsequenzen gegen nicht geimpfte DienstnehmerInnen gesetzt werden?
Mag. Georg Streit und Mag. Nikolaus Sauerschnig erläutern näher, wie arbeitsrechtlich im Betrieb mit DienstnehmerInnen, die sich nicht impfen lassen wollen, umgegangen werden kann. Ist eine Kündigung in bestimmten Fällen gerechtfertigt?Georg Streit - Nikolaus Sauerschnig | News | 06.09.2021 | Dokument-ID: 1099408 -
Kündigung – Grundlagen
Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte in § 20 AngG sowie für Arbeiter in § 77 GewO 1859.Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246576 -
Entlassung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter sowie unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Entlassungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts entlassen werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258067 -
Einarbeiten von Arbeitszeit – Termine 2022/2023
Anbei finden Sie die nachstehenden Termine für das Einarbeiten von Weihnachten 2022 und den Jahreswechsel. Was muss dabei beachtet werden? Welche speziellen Regelungen gelten für werdende und stillende Mütter und Jugendliche?WEKA (bli) | News | 20.09.2022 | Dokument-ID: 1122611 -
Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG) – § 15a. Teilung der Karenz zwischen Mutter und Vater
Vorschrift | BGBl. I Nr. 115/2023 | Dokument-ID: 194477 -
Kündigung von Schwangeren – befristete Arbeitsverhältnisse
Dieser Beitrag behandelt den Kündigungsschutz befristet beschäftigter schwangerer Arbeitnehmerinnen durch Vertragsverlängerung bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots und dessen AusnahmenMaria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250822 -
Papamonat
Beabsichtigt der Dienstnehmer eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, hat er spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin seinem Dienstgeber unter Bekanntgabe des Geburtstermins den voraussichtlichen Beginn der Freistellung anzukündigen.Elisabeth David - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1046627 -
Väter-Karenzgesetz (VKG) – § 7. Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Karenz
Vorschrift | BGBl. I Nr. 64/2004 | Dokument-ID: 112187 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 207. Aufgaben des Kinder- und Jugendhilfeträgers
Vorschrift | BGBl. I Nr. 59/2017 | Dokument-ID: 074290 -
Einarbeiten von Arbeitszeit – Termine 2021/2022
Anbei finden Sie die nachstehenden Termine für das Einarbeiten von Weihnachten 2021 und den Jahreswechsel. Was muss dabei beachtet werden? Welche speziellen Regelungen gelten für werdende und stillende Mütter und Jugendliche?WEKA (bli) | News | 23.09.2021 | Dokument-ID: 959583 -
Unzumutbarkeit einer Elternteilzeit für den Arbeitgeber?
Der OGH ging im vorliegenden Fall der Frage nach, wann eine gerichtliche Zustimmung auf Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung im Zuge einer Elternteilzeit zu erteilen sei und wann nicht.WEKA (bli) | News | 22.10.2012 | Dokument-ID: 483126 -
Wichtige Neuerungen im MSchG und Väter-Karenzgesetz seit 01.01.2016
Durch die Novellen kommt es ua zu einem Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Fehlgeburten, einem Anspruch auf Karenz für Pflege- und Adoptiveltern sowie gleichgeschlechtliche Partnerinnen und mehr Rechten für freie Dienstnehmerinnen.WEKA (bli) | News | 27.01.2016 | Dokument-ID: 810587 -
Befristetes Dienstverhältnis, Ende durch Zeitablauf
Ein befristetes Dienstverhältnis endet automatisch durch Zeitablauf ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zu seiner Beendigung ist keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung erforderlich.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 827571 -
Kündigungsmöglichkeiten bei Insolvenz – was muss beachtet werden?
Sowohl Arbeitnehmer als auch Insolvenzverwalter sind zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt. Besteht ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung für den Arbeitnehmer?WEKA (bli) | News | 21.09.2012 | Dokument-ID: 472041 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Karenzurlaub – Anspruch, Beginn und Dauer
Die Karenz beginnt im Anschluss an die Schutzfrist (Beschäftigungsverbot) nach der Geburt des Kindes oder im Anschluss an den Karenzteil des Partners und dauert höchstens bis zum zweiten Geburtstag des Kindes.Angelika Groicher | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258336 -
Mitwirkung bei der Auflösung von Dienstverhältnissen
Dem Betriebsrat kommen bei der Auflösung von Dienstverhältnissen unterschiedliche Mitwirkungsrechte zu (zB Kündigungsanfechtung, Mitwirkung bei der Entlassung).Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777507 -
Höhe der Abfertigung alt
Die Höhe der gesetzlichen Abfertigung ist abhängig von der Zugehörigkeit zum Unternehmen. Die Anrechnung von Vordienstzeiten von anderen Arbeitgebern für die Berechnung der Abfertigung ist gesetzlich nicht vorgesehen, kann aber vereinbart werden.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242321 -
Landarbeitsgesetz 2021 (LAG) – § 34. Freistellung anlässlich der Geburt eines Kindes für Väter
Vorschrift | BGBl. I Nr. 78/2021 | Dokument-ID: 1087908
