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Dokument-ID: 1095397
6 Allgemeiner Schutz vor Gewalt
Die einstweilige Verfügung gem 382c EO zum Schutz vor Gewalt schützt das Recht einer Person, an Orten, an denen sie sich regelmäßig aufhält, nicht einem gewalttätigen oder psychisch belastenden Verhalten einer anderen Person ausgesetzt zu sein. Antragsberechtigt ist jede Person, die mit dem Antragsgegner Kontakt hat oder haben muss.