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Dokument-ID: 1282074
6.2 Forderungen aus indossablen Papieren
Allgemeines
Exekutionsobjekte, die von der Fahrnisexekution umfasst sind, sind zum einen Forderungen aus indossablen Papieren und zum anderen solche, deren Geltendmachung an den Besitz des über die Forderung errichteten Papiers geknüpft sind.