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Dokument-ID: 1279255
2.2 Rechtsberatung iZm Testamentserrichtung
- Belehrung, dass das Testament nur für die aktuelle Lebenssituation gelten kann
- Belehrung, dass bei Änderungen der Lebensumstände eine neue Beratung erforderlich ist
- Vorsorge für die spätere Bestreitung des Testaments durch Herstellung oder Sammeln von Beweismitteln (Schriftproben, neurologisches Gutachten, Beweismittel für Erblasserwillen)
- Empfehlung des Abschlusses einer Rechtsschutzversicherung
- Rechtswahl: Verhinderung einer ungewollten Rechtswahl durch Ortswechsel und ggf gewollte Rechtswahl eines für den Mandanten günstigen Erbrechts
- Wahl der richtigen Testamentsform
- Eisetzung eines Ersatzerben und Belehrung des Mandanten über die Konsequenzen einer fehlenden Verfügung
- Beratung über weitere Gestaltungsmöglichkeiten, die den Wünschen des Mandanten zum Durchbruch verhelfen. Soll etwa die Versorgung eines Haustieres oder die Grabpflege sichergestellt werden?
- Vermeidung der Anwendbarkeit der Zweifelsregeln des ABGB: Das Testament soll keine durch das Gesetz zu klärende Zweifel hervorbringen.
- Steht meine Beratung im Einklang mit der bisherigen Judikatur? Notwendigkeit der regelmäßigen Auseinandersetzung mit Judikatur und auch Literatur
- Ist meine Empfehlung bei fehlender Judikatur angesichts des Gesetzeswortlauts, der Materialien und der Literatur vertretbar?
- Dokumentation der Beratung durch Aktenvermerke, Korrespondenz, Bestätigung durch den Mandanten