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Dokument-ID: 1275622
7.4.6 (Weitere) Einstweilige Verfügungen nach dem MRG
Gem § 37 Abs 3 Z 20 MRG können Ansprüche nach § 37 Abs 1 MRG:
- Anerkennung als Hauptmieter (§ 2 Abs 3),
- Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten (§§ 3, 4 und 6),
- Durchsetzung der Anbotspflicht (§ 5 Abs 2),
- Durchsetzung des Anspruchs auf Wiederherstellung (§ 7),
- Duldung von Eingriffen in das Mietrecht zur Durchführung von Erhaltungs-, Verbesserungs-, Änderungs- und Errichtungsarbeiten einschließlich des Anspruches auf angemessene Entschädigung (§ 8 Abs 2 und 3 und § 18c Abs 2),
- Veränderung (Verbesserung) des Mietgegenstandes (§ 9) sowie Feststellung der Höhe und Ersatz von Aufwendungen auf eine Wohnung (§ 10),
- Wohnungstausch (§ 13),
- Angemessenheit des vereinbarten oder begehrten Hauptmietzinses (§§ 12a, 16, 43, 44, 45, 46, 46a, 46c), Untermietzinses (§ 26) und Anrechnung von Dienstleistungen auf den Hauptmietzins (§ 28),
- Aufgliederung eines Pauschalmietzinses (§ 15 Abs 4),
- Höhe des rückforderbaren Kautionsbetrags (§ 16b Abs 2),
- Verteilung der Gesamtkosten und Anteil eines Mietgegenstandes an den Gesamtkosten (§ 17),
- Erhöhung der Hauptmietzinse (§§ 18, 18a, 18b, 19) sowie Höhe und Zuordnung der Kosten von Baumaßnahmen gem § 18c (§ 18c Abs 4),
- Legung der Abrechnungen (§ 20 Abs 3 und 4, § 21 Abs 5, § 24 Abs 3, § 45 Abs 2),
- Vorlage und Kopie des Energieausweises (§ 20 Abs 5),
- Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben, Auslagen für die Verwaltung, Aufwendungen für die Hausbetreuung, besondere Aufwendungen (§§ 21 bis 24),
- Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände und sonstige Leistungen (§ 25),
- Angemessenheit des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags und Rückzahlung sowie Bekanntgabe der Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten (§ 45),
- Rückzahlungen von verbotenen Leistungen und Entgelten (§ 27)