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04.12.2024 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1189541
Neue Entwicklungen gab es vor allem im Bereich des Brandschutzes (OIB-Richtlinie 2) mit erstmals formulierten Anforderungen für Fassadenbegrünungen und PV-Anlagen auf Dach und Fassade.
Einige der bedeutenden Änderungen im Überblick:
Gemeinsam mit den neuen OIB-Richtlinien wurde erstmals ein Grundlagendokument für eine zukünftige OIB-Richtlinie 7 veröffentlicht. Es folgt der siebenten Grundanforderung der Europäischen Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März), die dort lautet: „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“. Sie deckt im Wesentlichen den Aspekt Ressourceneffizienz des weiter gefassten Begriffs Nachhaltigkeit ab.
Folgerichtig beschäftigt sich das Grundlagendokument mit Themen wie Treibhauspotenzial eines Bauwerks im Lebenszyklus, der Dokumentation von Materialien und Ressourcen, Bauabfällen und Abbruchmaterialien, Nutzungsdauer, Anpassungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit und dem Rückbau.
Aus dem Grundlagendokument wird sich in den nächsten Jahren die OIB-Richtlinie 7 entwickeln und voraussichtlich mit der nächsten Neuausgabe der OIB-Richtlinien im Jahr 2027 erscheinen.