© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
drucken
Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am 20. Mai 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!
26.09.2020 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1063681
Ein wichtiger Bestandteil von Desinfektionsmittel sind Alkohole, zB Isopropylalkohol. Dies bringt auch Gefahren mit sich, denn Alkohole können bei großflächiger Anwendung und/oder Sprühverfahren explosionsfähige Atmosphären erzeugen. Neben Brand- und Explosionsgefahren kann es durch toxische Komponenten in Desinfektionsmitteln auch zu einer Gesundheitsgefährdung kommen.
Bei Desinfektionsmitteln unterscheidet man zwischen
Bei der Auswahl eines geeigneten Desinfektionsmittel sollten für den Arbeitgeber folgende Aspekte berücksichtige werden:
Achtung:
Der Arbeitgeber sollte jedoch auch darauf achten, die gesundheitliche Belastung für die Mitarbeiter möglichst gering zu halten!
Folgende Sicherheitsmaßnahmen sollten in Betrieben im Umgang mit Desinfektionsmitteln eingehalten werden:
Besonders wichtig ist hierbei auch eine regelmäßig wiederkehrende Unterweisung der Mitarbeiter im Umgang mit Desinfektionsmitteln. Für kennzeichnungspflichtige Desinfektionsmittel ist die arbeitsbereichs- und stoffgruppen- oder stoffbezogene Unterweisung vorgeschrieben. Diese Maßnahme empfiehlt sich jedoch auch dringend für nicht kennzeichnungspflichtige Desinfektionsmittel, wenn aus dem Sicherheitsdatenblatt oder aus den Erfahrungen beim Umgang erkennbar ist, dass Gefährdungen für die Beschäftigten auftreten können.
Art und Ablauf von Desinfektionen sind in Form eines Hygiene- oder Desinfektionsplanes schriftlich zu fixieren. Dieser wird durch den Hautschutzplan ergänzt oder in diesen integriert.