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09.11.2021 | Bau & Immobilien | ID: 1102497
Die Ausstattung der elektrischen Anlagen auf Baustellen erfüllt gleich mehrere Ziele:
Welche technischen Vorkehrungen zu treffen sind, das ist ua in der OVE E 8101:01-01-2019 (Elektrische Niederspannungsanlagen) geregelt.
Diese müssen jedenfalls folgende Komponenten enthalten:
Außerdem vorhanden sein muss eine Einrichtung zum Schalten und Trennen der Einspeisung, die in der AUS-Stellung gesichert werden können muss. Das kann zB durch eine Absperrung oder eine Unterbringung in einer verschließbaren Umhüllung erfolgen.
Generell sind als Schutzmaßnahmen die automatische Abschaltung der Stromversorgung durch
entsprechend Teil 4-41 der OVE E 8101:2019-01-01 vorzusehen.
Hinweis
Die Schutzmaßnahmen „Schutz durch Hindernisse“ oder „Schutz durch Anordnung außerhalb des Handbereichs“ als Vorkehrungen zum Basisschutz sind nicht zulässig.
In Endstromkreisen mit Bemessungsströmen über 32 A zur Versorgung von Steckdosen jeder Art müssen die RCD-Einrichtungen mit einem Bemessungsfehlerstrom von IΔn ≤ 0,5 A die automatische Abschaltung der Stromversorgung auslösen.
Jedenfalls erforderlich ist hier der Schutz vor Überspannung. Auslöser für Überspannung können Schaltvorgänge oder auch Blitzeinschläge sein. Welcher Überspannungsschutz erforderlich ist, richtet sich nach den lokalen Erfordernissen an der Baustelle:
Die Überspannungsschutz-Gerätetypen müssen den zugehörigen Prüfklassen entsprechen.
Um Beschädigungen zu vermeiden, sind sie nach Möglichkeit abseits von Verkehrs- und Gehwegen zu verlegen. Flexible Kabel und Leitungen müssen der Anforderung „beständig gegen Abrieb und Wasser“ erfüllen (Typ H07RN-F, AT-N07V3V3 oder gleichwertig).
Vor der Inbetriebnahme muss die elektrische Anlage geprüft werden, mindestens einmal jährlich sind auf Baustellen wiederkehrende Prüfungen durchzuführen.